Irkutsk – 77 Frauen vergewaltigt und getötet – diese unfassbare Zahl von Opfern hat ein russischer Polizist nach Auffassung eines Gerichts auf dem Gewissen. Der 53-Jährige aus Sibirien könnte damit als gefährlichster Serienmörder in die Kriminalgeschichte Russlands eingehen.
Ein Gericht in der Stadt Irkutsk sprach den Mann namens Michail Popkow am Montag des Mordes an 55 Frauen und einem Polizisten schuldig. Es verhängte lebenslange Haft, wie das Staatliche Ermittlungskomitee in Moskau mitteilte. Bereits 2015 war der Mann wegen der Ermordung von 22 Frauen zu lebenslang verurteilt worden. In der Haft hatte er die anderen Fälle gestanden.
Popkow hatte von 1992 bis 2010 in der Stadt Angarsk Jagd auf Frauen gemacht. Wenn sie abends allein auf dem Heimweg waren, bot er ihnen an, sie im Auto mitzunehmen. Dann vergewaltigte und tötete er seine Opfer an einsamen Stellen im Wald. Er verstand sich nach eigenem Geständnis als Hüter der Moral und ermordete die Frauen wegen ihres angeblich „unmoralischen Lebenswandels“. Sie waren zwischen 16 und 40 Jahre alt.
Bis 1998 arbeitete er als Polizist, später als Wachmann. Fast 20 Jahre lang konnte Popkow unentdeckt töten. Die Taten spielten sich ab in einem Russland, das in den 90er Jahren verarmte und sozial zerfiel. Die örtliche Polizei ermittelte nur schleppend. Dabei hinterließ Popkow durchaus Spuren. Reifenabdrücke wurden neben den Opfern gefunden, aber sein Geländewagen Lada Niwa war ein weit verbreitetes Auto. Es gab Spermaspuren. Aber bis 2008 führte die Polizei in ganz Russland jährlich nur fünf Gen-Analysen durch.
Manchmal nahm Popkow sogar an den Ermittlungen zu seinen Taten teil. Seine Frau arbeitete bei der Einwohnermeldestelle der Polizei. Sie könnte ihm unwissentlich zugetragen haben, was Fahnder wussten. 2012 wurde Popkow durch einen Gen-Test identifiziert und verhaftet. Ob die 78 Morde der letzte Stand bleiben, ist ungewiss. Drei weitere Tötungen, zu denen er sich bekannte, konnten nicht nachgewiesen werden. Ein Gutachter bescheinigte Popkow im zweiten Prozess, völlig zurechnungsfähig zu sein. dpa