Nicht-öffentlicher Mordprozess von Kandel

Wie alt ist der afghanische Ex-Freund?

von Redaktion

von Christian Schultz und Julian Weber

Landau – Absperrgitter, Polizeiwagen, Kamerateams vor der historischen Fassade des Landauer Landgerichts. Im ersten Stock über dem Haupteingang verdecken Rollos die Fenster, kein Blick soll von außen in den Gerichtssaal dringen. Dort beginnt am Montag unter Ausschluss der Öffentlichkeit der Mordprozess gegen Abdul D. Der vermutlich aus Afghanistan stammende Flüchtling soll am 27. Dezember 2017 im pfälzischen Kandel die 15-jährige Mia erstochen haben.

Der Fall erregte bundesweit Aufsehen, fachte die Debatte um die Altersfeststellung bei jungen Asylbewerbern an und zog im beschaulichen 9000-Einwohner-Ort Kandel Demonstrationen nach sich. Hohe Sicherheitsmaßnahmen begleiteten deshalb den Prozessauftakt.

Gerichtssprecher Robert Schelp berichtet von dem Verfahren, um Sachlichkeit bemüht. „Es ist ein Prozess wie jeder andere – und das muss auch so sein“, sagt der Jurist. Jeder sei vor dem Gesetz gleich, und Mordprozesse habe es in Landau schon häufiger gegeben. „Die politische Dimension, die hier reininterpretiert wird, die kommt von außen.“ Er meint damit die Aufregung nach der Tat in den sozialen Medien und in der öffentlichen Debatte, vergleichbar mit den Reaktionen nach dem Tod der 14 Jahre alten Susanna vor Kurzem in Wiesbaden. Mias Tod hat Kandel unruhige Wochen gebracht, bis zuletzt kam es zu Kundgebungen rechtsgerichteter Initiativen und zu Gegenkundgebungen.

Was war geschehen? Nach Darstellung der Anklage sticht Abdul D. am 27. Dezember vergangenen Jahres in einem Drogeriemarkt in Kandel auf das Mädchen Mia ein und tötet sie. Einige Wochen zuvor hat sich das Mädchen von dem Flüchtling getrennt. Die Anklage sieht Eifersucht und Rache als Motive vor, wirft dem mutmaßlichen Täter Mord aus niedrigen Beweggründen und Heimtücke vor.

Schon am ersten Tag wird deutlich, dass der Fall im Gerichtsalltag mit all seinen Unwägbarkeiten angekommen ist. Ein Dolmetscher kommt zu spät, übersetzt dann nach Auffassung der Verteidigung nicht ausreichend. Er wird ausgetauscht. Das allein füllt die ersten Stunden.

Eine zentrale Rolle wird in dem Verfahren die Frage des Alters des Angeklagten zur Tatzeit spielen. Er selbst hatte es mal mit 15 angegeben, Gutachten kamen zu dem Schluss, dass er mindestens 17 Jahre und sechs Monate, wahrscheinlich aber schon 20 Jahre alt ist. Gerichtssprecher Schelp sagt, dass unter anderem Röntgenaufnahmen von Schlüsselbein und Handgelenk gemacht und die Weisheitszähne untersucht worden seien. Weil sich das Alter nicht zweifelsfrei klären ließ, wird – gemäß dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ – nach Jugendstrafrecht nicht-öffentlich verhandelt.

Im Gerichtssaal sitzen zum Auftakt auch Mias Eltern, sie treten als Nebenkläger auf. Der Verteidiger des Angeklagten, Maximilian Endler, erzählt, sein Mandant habe den Eltern nicht in die Augen geschaut. Der Anwalt hält das Altersbestimmungsgutachten für „höchst angreifbar“ und kündigt eine Aussage Abdul D.s zur Sache und zur Person an. Sein Mandant sei in schlechter Verfassung, habe Morddrohungen bekommen, sei im Gefängnis von Mithäftlingen angegangen und daraufhin isoliert worden und wisse um die drohenden Höchststrafen. Das sind zehn Jahre Haft nach Jugendstrafrecht oder lebenslänglich, sollte er doch nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.

Artikel 7 von 11