Susanna: Suche nach Papieren von Ali B.

von Redaktion

Wiesbaden – Bei der Aufklärung des gewaltsamen Todes der 14-jährigen Susanna gleichen die Ermittler nun Aussagen des Tatverdächtigen Ali B. und von weiteren Zeugen ab. Man arbeite an der Auswertung der Angaben des inhaftierten 20-Jährigen und von Ergebnissen der Rechtsmedizin, sagte die Sprecherin der Wiesbadener Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwältin Christina Gräf. Der Haftbefehl gegen Ali B. lautet auf dringenden Verdacht des Mordes und der Vergewaltigung.

Der Iraker hatte in einer fast sechsstündigen Vernehmung vor dem Wiesbadener Amtsgericht gestanden, die 14-Jährige umgebracht zu haben. Er sitzt in Frankfurt in Untersuchungshaft.

Das vollständige Ergebnis der DNA-Analyse des Mädchens liege noch nicht vor, erklärte Gräf. Daher könne sie noch keine Angaben zu den widersprüchlichen Aussagen über die mutmaßliche Vergewaltigung des Opfers machen. Ali B. hatte diesen Vorwurf bestritten. Als Tatmotiv hatte der Mann laut Staatsanwaltschaft angegeben, „dass er aufgrund von Verletzungen im Gesicht von Susanna, die infolge eines Sturzes entstanden sein sollen, befürchtet habe, dass diese die Polizei informieren werde“.

Neue Erkenntnisse zu dem zeitweise zweiten Tatverdächtigen, einem 35 Jahre alten Türken, habe es durch die Vernehmung von Ali B. nicht gegeben, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Der Mann werde aber noch als Beschuldigter geführt. Die Ermittlungen gegen ihn seien nicht abgeschlossen.

Außerdem wollen die Ermittler an Papiere des Irakers herankommen, sagte Gräf. Ali B. war ohne Dokumente vermutlich im Oktober 2015 mit dem Flüchtlingsandrang über die Türkei und Griechenland nach Deutschland eingereist. Auch sein Alter müsse überprüft werden.

Wann dem 20-Jährigen der Prozess gemacht werden kann, ist nach Angaben der Oberstaatsanwältin noch offen. Da es sich um eine Haftsache handele, werde beschleunigt ermittelt. Bernd Glebe

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