wirksame Rechtspflege wichtiger als Datenschutz
Gericht erlaubt Autokameras

Karlsruhe – Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verwendung von kurzen Dashcamaufnahmen als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt. Die Aufnahmen der kleinen Kameras verstießen zwar gegen das Datenschutzrecht der Gefilmten und seien somit verboten. Kurze Unfall