Düsseldorf – Die neue Einheits-Mindestgröße von 1,63 Meter für Polizisten in Nordrhein-Westfalen ist laut Gericht zulässig. Die Landesregierung hatte die Größe für Männer und Frauen festgelegt. Dies sei „sachgerecht“, sagte Richter Andreas Müller vom Düsseldorfer Verwaltungsgericht. Das Land habe nachvollziehbar dargelegt, dass eine solche Mindestgröße auch zum eigenen Schutz der Polizisten sachgerecht sei. Geklagt hatte eine 1,60 Meter große Bewerberin aus Duisburg. dpa