Bad König – Das braune Mehrfamilienhaus liegt idyllisch am Ortsausgang von Bad König in einem Wohngebiet. Alles wirkt beschaulich, nur Vogelgezwitscher ist zu hören. Doch der Schein in der 10 000-Einwohner-Gemeinde trügt: Am Dienstag verlassen dort Polizei und Spurensicherung eine Erdgeschoss-Wohnung. Tags zuvor ist in dem Haus ein Säugling tödlich verletzt worden. Der Hund der Familie hat das Baby in den Kopf gebissen. Der sieben Monate alte Junge stirbt später im Krankenhaus. Dabei hatte es zunächst Hoffnung gegeben. Der 23 Jahre alte Vater hatte die Rettungskräfte sofort nach dem Vorfall verständigt – der Zustand des Säuglings galt als stabil. Am späten Montagabend ist das Kind jedoch tot. Der Vater und die 27 Jahre alte Mutter standen am Dienstag unter Schock, wie die Polizei berichtet. Erst Anfang April hatte in Hannover ein Kampfhund – ein Staffordshire-Terrier – eine 53-jährige Mutter und ihren 27-jährigen Sohn in einer Wohnung totgebissen.
Der Hund wurde in ein Tierheim gebracht. Dort sei er als aggressiv beschrieben worden, so die Polizei. Unklar war zunächst, ob der Hund zu den gefährlichen Rassen gehört. Laut Behörden handelt es sich um einen Mischling, bei dem es sich „nach dem äußeren Ansehen um einen Staffordshire-Mix handeln könnte“.
Zur Liste der gefährlichen Hunde gehört auch der Staffordshire-Terrier. Genau solle das ein Experte klären. Geschulte Fachleute sollen zudem einen Wesenstest des Hundes machen. Deshalb sei er in die Obhut der Polizei übergeben worden. Der Einzelfall müsse genau geklärt werden, es reiche nicht die Rassenzugehörigkeit. Fraglich sei auch noch, ob der Hund schon einmal gebissen habe oder aufgefallen sei. Mit einem Ergebnis des Wesenstests sei erst in einigen Wochen zu rechnen. Das Tier müsse sich zunächst in seiner neuen Umgebung einleben.
Eine deutschlandweite Regelung zur Haltung von Kampfhunden gibt es nicht. Welche Rassen als gefährlich gelten, listen die einzelnen Bundesländer auf. Häufig werden Rassen wie Pitbull Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier oder American Staffordshire Terrier als gefährlich eingestuft. Für sie gilt auch ein bundesweites Importverbot.
In Hessen, wo jetzt ein Baby getötet wurde, ist das Halten von gefährlichen Hunden in einer speziellen Verordnung aus dem Jahr 2003 geregelt. Zur Liste der gefährlichen Hunde gehören zehn Rassen und Gruppen, darunter ist der Pitbull-Terrier oder der Staffordshire-Terrier. Ein Halter braucht für diese „Listenhunde“ – das Wort Kampfhund wird von den Behörden nicht verwendet – eine Erlaubnis der Ordnungsbehörden der jeweiligen Kommunen. Der Halter muss auch eine Sachkundeprüfung ablegen. Außerdem muss für den Hund eine „positive Wesensprüfung“ vorliegen. In Zusammenarbeit mit den drei Regierungspräsidien des Landes wird die Liste der gefährlichen Hunde regelmäßig angepasst. Zuletzt wurde 2008 der Rottweiler in die Liste neu aufgenommen. Aus der Liste gestrichen wurden die Rassen Mastiff, Mastino Napoletano und Fila Brasileiro. Jährlich sterben in Deutschland im Schnitt drei bis vier Menschen an Hundebissen oder nach Hundestößen.