von Redaktion

Karlsruhe – Kleine Videokameras auf dem Armaturenbrett von Autos, sogenannte Dashcams, könnten künftig womöglich in Ausnahmefällen als Beweismittel zur Klärung von Verkehrsunfällen vor Gericht zugelassen werden. Diese Tendenz zeigte sich bei der mündlichen Verhandlung in einem umstrittenen Fall vor dem Bundesgerichtshof. Ihr Urteil wollen die Karlsruher Richter voraussichtlich am 15. Mai verkünden. Im Ausgangsfall geht es um die Verwertbarkeit solcher Aufzeichnungen als Beweismittel zu einem Verkehrsunfall, bei dem zwei Autofahrer beim Linksabbiegen auf zwei nebeneinander verlaufenden Linksabbiegespuren in Magdeburg seitlich zusammenstießen. Der Kläger, Fahrer eines Wagens mit Dashcam, wollte mit Bildern seiner Videokamera beweisen, dass der andere Autofahrer seine Spur verlassen und seitlich auf ihn aufgefahren sei.

Artikel 9 von 10