80 Sachen zu schnell
Glück für Gotthard-Raser
Vollstreckung der Freiheitsstrafe unzulässig
Stuttgart – Der in der Schweiz verurteilte „Gotthard-Raser“ muss nicht in Deutschland ins Gefängnis. Wie ein Sprecher des Stuttgarter Landgerichts sagte, ist die Vollstreckung der Freiheitsstrafe hierzulande nach Ansicht des Gerichts unzulässig. Grund sei, dass ein Tempoverstoß in Deutschland keine