80 Sachen zu schnell

Glück für Gotthard-Raser

Vollstreckung der Freiheitsstrafe unzulässig

Stuttgart – Der in der Schweiz verurteilte „Gotthard-Raser“ muss nicht in Deutschland ins Gefängnis. Wie ein Sprecher des Stuttgarter Landgerichts sagte, ist die Vollstreckung der Freiheitsstrafe hierzulande nach Ansicht des Gerichts unzulässig. Grund sei, dass ein Tempoverstoß in Deutschland keine

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Mittwoch, 9. April 2025

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