Karlsruhe – Wer irrtümlich durch Polizeigewalt oder andere Behördenmaßnahmen zu Schaden kommt, kann künftig neben Ersatz des Sachschadens auch ein Schmerzensgeld bekommen. Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mitteilte, gab er seine frühere gegenteilige Rechtsprechung auf. Hintergrund ist ein Schuss auf ein Dönerlokal im Raum Wiesbaden 2010. Bei der Fahndung wurde irrtümlich der Kläger festgenommen. Der Kläger erlitt allerdings dabei eine Schulterverletzung. Der Verletzte erhielt Schadenersatz, also medizinische Behandlung und gegebenenfalls Verdienstausfall. Ein Schmerzensgeld als Wiedergutmachung immaterieller Schäden erhielt er nicht. Mit seinem neuen Urteil sprach der BGH erstmalig auch ein Schmerzensgeld zu. afp