Karlsruhe – Wer irrtümlich durch Polizeigewalt oder andere Behördenmaßnahmen zu Schaden kommt, kann künftig neben Ersatz des Sachschadens auch ein Schmerzensgeld bekommen. Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mitteilte, gab er seine frühere gegenteilige Rechtsprechung auf. Hintergrund ist ein Schu
Dieser Artikel (ID: 88096) ist am 12.09.2017 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 8), Wasserburger Zeitung (Seite 8), Mangfall-Bote (Seite 8), Chiemgau-Zeitung (Seite 8), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 8), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 8), Neumarkter Anzeiger (Seite 8).