Urteil

Schmerzensgeld nach Polizeiirrtum

Karlsruhe – Wer irrtümlich durch Polizeigewalt oder andere Behördenmaßnahmen zu Schaden kommt, kann künftig neben Ersatz des Sachschadens auch ein Schmerzensgeld bekommen. Wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mitteilte, gab er seine frühere gegenteilige Rechtsprechung auf. Hintergrund ist ein Schu

Artikel 53 von 231
Mittwoch, 9. April 2025

30 Tage einmalig 0,99€

  • Testen Sie unser
  • ePaper einen Monat lang.
  • Jederzeit kündbar.
Jetzt testen

Sie interessieren sich für die gedruckte Zeitung?

Passende Angebote dazu finden Sie hier.

Abonnenten-Login Anmeldung für Abonnenten

ePaper-Zugang freischalten
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.