Wer haftet bei Stierschäden?

von Redaktion

Zum Artikel „Stier marschiert durch Baumarkt in Raubling-Pfraundorf“ (Regionalteil):

Direkt sympathisch, die „neue Kundschaft“ im Raublinger Baumarkt. Gott sei Dank ist nichts passiert, aber es kann sich jeder vorstellen, welche Schäden möglich gewesen wären. Auch schwerste Verletzungen sind denkbar. Wer würde letztlich für den Schaden eintreten? Ist es nicht so, dass der Landwirt wegen einer „Aufbruchstimmung“ der Rinder nicht für diesen aufzukommen hat, wenn beispielsweise freilaufende Hunde dafür verantwortlich gemacht werden könnten (wie hier bereits vorsichtshalber angedeutet) und der Zaun nach Schilderung des Nutztierhalters laut Prüfung durch die Polizei in Ordnung war? Das bedeutet aber dann, die geschädigte Person erhält von der Haftpflichtversicherung des Tierhalters keinen Cent, egal ob „nur“ Beinbruch oder Querschnittlähmung. Trotzdem, lang lebe der ganz liebe Stier Gerhard!

Georg Schrey

Flintsbach

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