Zum Artikel „Machen Sie Ihre Tasche auf!“ (Regionalteil):
Ein Sprichwort besagt: „Wenn i nix zum Verbergn hob – kon i es a herzoagn!“ Was bitte kann ein ehrlicher Kunde denn dagegen haben, wenn man ihn um einen freiwilligen Blick in seine Tasche bittet. Leider ist die Verbreitung dieser schiefen Rechtslage, dass man dies verweigern darf, eine Einladung für „Kunden“, den Laden mit demzufolge unentdeckter, unbezahlter Ware zu verlassen. Frau Stiegele sagt, sie habe es satt für eine Minderheit büßen zu müssen. Wobei für Geschäftsinhaber ein Prozent vom Umsatz durchaus kein minderer Betrag ist. Da stellt schon eher diese rechthaberische und scheinbar nicht ausgelastete Dame eine absolute Seltenheit dar. In meinem Geschäft fragen die Kunden mich. „Mechst amoi in mei Taschn eineschaun?“ Ich, als rechtschaffener Bürger, habe überhaupt kein Problem damit, dass auch mein Pkw-Kennzeichen auf der Autobahn erfasst wird, um mithilfe dieser Daten für unser aller Sicherheit zu sorgen. Ebenso habe ich kein Problem damit, dass mich ein Polizist zum Schutze und zur Erleichterung seines Dienstes mit seiner Bodycam filmt. Es würde mir auch nicht einfallen, einen freiwilligen Blick in meine Tasche abzulehnen, (wenn ich gerade nichts gestohlen habe). Ein Prozent Kaufhausdiebstähle, 99 Prozent bezahlte Ware, bedeuten auch 99 Prozent Kunden, die vermutlich so denken und handeln wie ich. Umkehrschluss – Frau Stiegele stellt die Minderheit dar.
Georg Wachinger
Neubeuern