Berlin – Ab Sonntag (1. März) gilt eine Impfpflicht gegen Masern. Eltern müssen künftig vor dem Eintritt ihrer Kinder in die Kita oder Schule nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft oder immun sind. Kinder, die nicht geimpft werden, können vom Besuch einer Kita ausgeschlossen werden. Für Kinder, die bereits vor dem 1. März 2020 einen Kindergarten oder Schule besuchen gilt eine Nachweisfrist bis spätestens zum 31. Juli 2021.