Pflege gescheitert

von Redaktion

München – Der Verfassungsgerichtshof hat gestern das Pflege-Volksbegehren gestoppt. Der Gesetzentwurf sei mit dem Bundesrecht nicht vereinbar und damit unzulässig, lautete die Urteilsbegründung. Die Initiatoren bezeichneten die Entscheidung der Richter als „Schlag ins Gesicht“. Aufgeben wollen sie dennoch nicht. Der Pflegenotstand werde bei der Kommunalwahl kommendes Jahr ein Thema sein.

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