Berlin – Kinder pflegebedürftiger Eltern sollen künftig erst ab einem Einkommen von mehr als 100 000 Euro im Jahr für den Unterhalt der Eltern aufkommen müssen. Das sieht laut dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ ein Gesetzentwurf aus dem Bundesarbeitsministerium vor. Er soll dem Bericht zufolge noch vor der Sommerpause ins Kabinett kommen.