Luxemburg – Bundesweit gibt es Wirbel um Meldungen über Fahrverbote auch für neueste Dieselautos: Allerdings beruhen sie auf einer Fehlinterpretation eines aktuellen Urteils des Gerichts der Europäischen Union. Die Richter erklärten eine Verordnung der EU-Kommission für nichtig, in der die Stickoxid-Grenzwerte der Euro-6-Norm aufgeweicht wurden. Damit habe die Kommission ihre Kompetenzen überschritten.