Berlin/München – Der Streit um das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche spitzt sich zu und setzt vor allem die SPD-Spitze unter Zugzwang. SPD-Vize Ralf Stegner fordert eine Änderung des entsprechenden Paragrafen 219a. Es sei ausgeschlossen, dass „der Paragraf 219a bleibt, wie er ist“, sagte Stegner: „Es muss eine Änderung und ernsthafte Bemühungen der Parteien um eine Einigung geben.“
Paragraf 219a im Strafgesetzbuch untersagt „das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen“ von Abtreibungen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in „grob anstößiger Weise“ geschieht. Er soll verhindern, einen Schwangerschaftsabbruch zu kommerzialisieren. Die Debatte über den Paragrafen wurde entfacht, als die Ärztin Kristina Hänel im vergangenen Jahr wegen des Verstoßes gegen den Paragrafen verurteilt wurde.
Die neue CDU-Vorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer hatte beim Parteitag in Hamburg klargestellt, dass sie keine Abschaffung des Werbeverbots mitmachen wolle. „Schwangerschaftsabbrüche dürfen nicht so behandelt werden wie ganz normale medizinische Eingriffe. Das passt nicht zu einer Partei mit dem C im Namen“, sagte sie. Am Wochenende hatten sich SPD-Abgeordnete dafür ausgesprochen, in der Fraktionssitzung heute eine Gewissensentscheidung zu beantragen, falls keine Einigung mit der Union in der Frage vorliege.