Strikter Kurs bei Eizellen-Prüfung

von Redaktion

Gericht pocht gegenüber Münchner Labor auf Regulierung

München – Die Präimplantationsdiagnostik (PID) in Bayern bleibt stark reguliert. Ein Münchner Labor scheiterte vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Ansbach mit seiner Forderung, befruchtete Eizellen in bestimmten Fällen auch ohne Zustimmung der zuständigen Ethikkommission untersuchen zu dürfen. „Wegen grundsätzlicher Bedeutung“ des Falles wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugelassen – damit die Gerichte sich in anderen Bundesländern daran orientieren können.

Das Labor Synlab hatte die Klage damit begründet, dass die „Trophektodermbiopsien“, um die es vor Gericht ging, gar nicht unter das Embryonenschutzgesetz fallen. Bei der Untersuchung würden nicht dem Embryo direkt Zellen entnommen, sondern dem umgebenden Gewebe, aus dem nach einer Einnistung in die Gebärmutter der Mutterkuchen entsteht. Der Argumentation folgte das Gericht nicht (Az.: 20 B 18.290). Laut Embryonengesetz ist es nur unter besonderen Umständen erlaubt, einen Embryo nach künstlicher Befruchtung vor Einpflanzen in den Mutterleib genetisch zu untersuchen.

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