Zwei Parteien von Wahl ausgeschlossen

von Redaktion

München – 17 Parteien dürfen in Oberbayern zur Landtagswahl antreten. Der zuständige Wahlkreisausschuss hat am Freitag zwei Parteien wegen fehlender Unterstützer-Unterschriften ausgeschlossen: die „Allianz Deutscher Demokraten“ und die „Soziale Bürgervereinigung“. Unter den zugelassenen Parteien sind CSU, SPD, Freie Wähler, Grüne, FDP, Linke, Bayernpartei, ÖDP, AfD, Piraten, LKR und die neue Gruppierung „Mut“. Auf den einzelnen Listen wurden zwei Bewerber aus formalen Gründen nicht zugelassen, dies betraf Kandidaten der Linken sowie der „V-Partei3“. Nun werden die etwa 14 Millionen Stimmzettel zur Landtags- und Bezirkstagswahl gedruckt.  cd

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