Berlin – Neben dem Salafisten-Prediger Sami A. mussten dieses Jahr vier weitere Migranten Deutschland verlassen, obwohl sie eigentlich bleiben durften. Laut Bundesinnenministerium seien in den Fällen „die erforderlichen Verwaltungsakte noch nicht vollziehbar“ gewesen. Die Häufung heuer ist auffällig, da 2017 lediglich zwei Fälle dieser Art gemeldet wurden und in den Jahren 2015 und 2016 nicht einer. Herkunftsländer der Betroffenen, die auch dorthin zurückkehren mussten, sind Nigeria, Afghanistan, Kosovo, Marokko, Simbabwe, China und Tunesien.
„Wir alle in der Bundesregierung sehen uns natürlich in der Pflicht, rechtsstaatlich (…) und gründlich zu handeln“, betonte Regierungssprecher Steffen Seibert. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums räumte ein, dass jeder Fall schlecht sei, erinnerte aber daran, dass die Bundesländer zuständig seien, obwohl Bundespolizisten die Flüge begleiten. Aus dem Fall eines vor kurzem zu Unrecht nach Afghanistan Abgeschobenen habe man, wie sie sagte, gelernt, dass künftig „Abgleiche mit laufenden Gerichtsverfahren“ durchgeführt werden sollten.
Der Afghane war einer von 69 Menschen, die an Innenminister Seehofers 69. Geburtstag abgeschoben wurden, und ist nun wieder zurück in Deutschland. Bei fünf der sieben widerrechtlich Abgeschobenen hat die Bundesregierung „eine umgehende Rückholung“ betrieben. Bei den beiden Übrigen ist noch keine Entscheidung darüber getroffen. Eine Grünen-Sprecherin sprach von einem „Armutszeugnis für unseren Rechtsstaat“. dpa