Berlin – Flüchtlinge müssen künftig bei der erneuten Prüfung ihrer Asylberechtigung die Behörden aktiv unterstützen. Eine entsprechende Gesetzesänderung hat das Bundeskabinett beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen sich noch damit befassen. „Die Änderungen sehen vor, dass Flüchtlinge von Behörden geforderte Angaben machen, Ausweisdokumente und Urkunden vorlegen sowie erkennungsdienstliche Maßnahmen wie zum Beispiel die Abnahme von Fingerabdrücken zulassen müssen. Wer nicht kooperiert, müsste künftig damit rechnen, dass dies bei der Asylprüfung negativ ins Gewicht fällt. Er oder sie muss außerdem mit der Verhängung eines Zwangsgeldes oder von Haft rechnen.