Bayerns Grenzpolizei darf Bund helfen

von Redaktion

Staatsregierung einigt sich mit Seehofers Innenministerium – Zurückweisungen nur durch Bundesbeamte

München – Die neue bayerische Grenzpolizei darf künftig Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze durchführen – aber nur mit Erlaubnis oder auf Anforderung des Bundes. Darauf hätten sich Staatsregierung und Bund geeinigt, erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU). Unabhängig kann die bayerische Grenzpolizei demnach nicht agieren, wie aus der Mitteilung hervorgeht. Insbesondere dürfen die bayerischen Polizisten niemand an der Grenze zurückweisen und nach Österreich schicken.

Denn wenn „aufenthaltsrechtliche Maßnahmen“ erforderlich sind, muss die bayerische Grenzpolizei „die weitere Sachbearbeitung unverzüglich an die Bundespolizei“ abgeben, wie Seehofer mitteilen ließ. „Eine Zurückweisung kann damit nur durch die Bundespolizei erfolgen.“ Seehofer erklärte: „Das engagierte Zusammenwirken beider Polizeien wird zu einem Mehr an Sicherheit führen.“ Die bayerischen Beamten sind bei der Grenzkontrolle demnach „eigenständig, nach Maßgabe der Bundespolizei“. Verbindungsbeamte sichern einen guten Kontakt ab.

Der rechtliche Hintergrund: Die Überwachung der deutschen Außengrenze ist eine hoheitliche Aufgabe, für die der Bund zuständig ist. Bisher ist die bayerische Landespolizei ausschließlich in der Schleierfahndung tätig, also besondere Einsätze in Bayerns grenznahen Landkreisen. Hinter den Kulissen soll es ein erhebliches Tauziehen gegeben haben zwischen München und skeptischen Beamten in Berlin. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sagte am Sonntag: „Damit werden mehr Kontrollen möglich und die Grenze sicherer. Eine Grenzpolizei gibt es nur in Bayern.“  dpa/cd

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