DIE KURIOSE NACHRICHT
Wegen 1,50 Euro ist ein Häftling aus Straubing vor das Bundesverfassungsgericht gezogen – mit Erfolg. Drei Euro sollte der Mann, der in lebenslanger Haft sitzt, für den Fernseher in seiner Zelle monatlich zahlen. Doppelt so viel als bislang. Laut Verfassungsgericht dürfen Häftlinge an den Kosten für Radio und Fernsehen beteiligt werden, aber die Pauschale darf die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen.