1-Euro-Klage

DIE KURIOSE NACHRICHT

Wegen 1,50 Euro ist ein Häftling aus Straubing vor das Bundesverfassungsgericht gezogen – mit Erfolg. Drei Euro sollte der Mann, der in lebenslanger Haft sitzt, für den Fernseher in seiner Zelle monatlich zahlen. Doppelt so viel als bislang. Laut Verfassungsgericht dürfen Häft

Mittwoch, 9. April 2025

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