1-Euro-Klage

DIE KURIOSE NACHRICHT

Wegen 1,50 Euro ist ein Häftling aus Straubing vor das Bundesverfassungsgericht gezogen – mit Erfolg. Drei Euro sollte der Mann, der in lebenslanger Haft sitzt, für den Fernseher in seiner Zelle monatlich zahlen. Doppelt so viel als bislang. Laut Verfassungsgericht dürfen Häft

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Mittwoch, 9. April 2025

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