Ermittlungen eingestellt

von Redaktion

Keine Freiheitsberaubung im Franziskushaus

Au am Inn – Aufatmen heißt es für einige Mitarbeiter des Franziskushauses in Au am Inn: Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat ihre Ermittlungen gegen die heilpädagogische Einrichtung für mehrfach behinderte Kinder und Jugendliche wegen des Vorwurfs der Freiheitsberaubung eingestellt. Laut Pressemitteilung hätten sich die Verantwortlichen nicht ausschließbar in einem sogenannten unvermeidbaren Verbotsirrtum befunden und damit schuldlos gehandelt.

Wie berichtet, hatten Mitarbeiter des Franziskushauses ohne vormundschaftsgerichtliche Genehmigung eine Außentür des Heims regelmäßig verschlossen gehalten, sodass die Kinder und Jugendlichen das Gebäude nicht jederzeit selbstständig, sondern nur nach Äußern des entsprechenden Wunsches verlassen konnten.

Zeugenaussagen brachten die Staatsanwaltschaft zu der Annahme, dass die Verantwortlichen diese Maßnahme irrtümlich lediglich als freiheitsbeschränkend und nicht entsprechend der rechtlichen Situation als freiheitsentziehend und damit genehmigungspflichtig angesehen haben. Maßgeblich für die Einstellung sei gewesen, dass die Mitarbeiter die Bewohner schützen wollten und diese die Einrichtung auf Wunsch jederzeit verlassen durften. Dieser Beweggrund sei objektiv nachvollziehbar, da sich in der unmittelbaren Nachbarschaft erhebliche Gefahrenquellen wie die stark befahrene Staatsstraße und der Inn befinden. Damit liege nur ein geringer Eingriff in das Freiheitsrecht vor. Bhu

Artikel 12 von 88