München – Nach dem vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Aus für die bisherige Form der Grundsteuer will die Staatsregierung eine Mehrbelastung von Hausbesitzern und Mietern vermeiden. Finanzminister Albert Füracker (CSU) plädierte dafür, die Grundsteuer künftig ausschließlich nach der Grundstücksfläche und der Zahl der Stockwerke zu berechnen – und nicht auf Basis des aktuellen Werts.
„Gerade auch die Förderung von bezahlbarem Wohnraum für Familien gelingt nur bei einer vernünftigen und vorhersehbaren Grundsteuer“, sagte Wirtschaftsminister Franz Pschierer (CSU).
Bisher gilt für die Bemessung der Grundsteuer in Westdeutschland seit 1964 der gleiche Einheitswert. Füracker befürwortete eine regionalisierte Grundsteuer – das könnte bedeuten, dass in jedem Bundesland die Grundsteuer unterschiedlich festgesetzt wird. Bisher können lediglich die Gemeinden eigene Hebesätze festlegen, sodass die Belastung regional durchaus unterschiedlich ist. Gleichwohl hat Karlsruhe die bisherige Regelung wegen eines Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz für verfassungswidrig erklärt. Denn im Verhältnis werden durch den Einheitswert Hausbesitzer in städtischen Regionen mit hohen Grundstückspreisen bevorteilt.
Die Richter forderten eine Reform bis Ende 2019. Für Mieter wäre eine Grundsteuererhöhung ebenfalls teuer, da Vermieter die Kosten umlegen dürfen. Die Gemeinden haben Angst, dass eine wichtige Einnahmequelle wegbricht. „Die Gemeinden können auf die Einnahmen nicht verzichten“, sagte Franz Dirnberger, Geschäftsführer des Bayerischen Gemeindetags. Das Aufkommen liege jährlich bei 1,84 Milliarden Euro.