Vatikan lockert Altersgrenze

von Redaktion

75-Jahre-Regelung aufgeweicht – Nun entscheidet Papst

Rom – Papst Franziskus regelt den Rücktritt aus Altersgründen für Bischöfe, leitende Mitglieder der römischen Kurie und für vatikanische Botschafter neu. Bislang schieden verantwortliche Leiter sowie Sekretäre von Dikasterien und Papstbotschafter automatisch mit Erreichen des 75. Lebensjahres aus ihrem Amt aus.

Gemäß der Neuregelung müssen sie, wie auch Bischöfe in vatikanischen Leitungsfunktionen, künftig mit Erreichen der Altersgrenze dem Papst lediglich ihren Rücktritt anbieten. Dieser tritt aber erst mit der Annahme des Papstes in Kraft. Bis zur Entscheidung des Papstes gilt das Amt zunächst als verlängert. Bei der Dauer dieser Verlängerung hat der Papst freie Hand.

Papst Franziskus betonte, eine etwaige Verlängerung über die Altersgrenze hinaus erfolge ausschließlich zum Wohl der Kirche und dürfe von den Mitarbeitern nicht als „persönlicher Erfolg“ gewertet werden. Es werde eine jeweils der Situation angemessene Entscheidung gefällt.

Eine Verlängerung der Amtszeit könne etwa nötig werden, wenn Vatikanbehörden gerade in Umbruchprozessen seien, heißt es in dem Erlass weiter. Dieser ist auf den 12. Februar datiert und tritt mit Veröffentlichung in der Vatikanzeitung „L’Osservatore Romano“ in Kraft.

Papst Franziskus ändert damit eine Regel von Johannes Paul II. aus dem Jahr 1988. Auch eine von Franziskus selbst noch im November 2014 bestätigte Regelung zum automatischen Amtsverfall in Vatikanämtern bei Erreichen des 75. Lebensjahres wird durch die nun geänderte Altersregelung hinfällig.  kna

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