Ein Problem beim Hausbau sind Verspätungen. Wer etwa seine Mietwohnung frühzeitig kündigen muss, ist auf eine fristgerechte Fertigstellung der Baustelle angewiesen. Aber auf solche gesetzten Termine wollen sich Baufirmen oft nicht einlassen.
Die Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (ARGE Baurecht) betont: Bauherren sollten auf die Vereinbarung eines Fertigstellungstermins bestehen. Denn laut Paragraf 650 k, Absatz 3, im Bürgerlichen Gesetzbuch ist dieser zwingend zu nennen, das ist eine Folge des seit 2018 geltenden Verbraucherbauvertragsrechts. Der Rat der Experten: Zusätzlich zum Feststellungstermin einen Passus in den Vertrag aufnehmen, der eine Vertragsstrafe vorsieht, wenn es zu Verzögerungen durch die Baufirma kommt.