Elternhaus geerbt? Schnell einziehen!

Wer ein altes Haus erbt, muss meist renovieren. Dauert der Einzug zu lange, wird Erbschaftssteuer fällig. Foto dpa/Gateau

Wer ein altes Haus erbt, muss meist renovieren. Dauert der Einzug zu lange, wird Erbschaftssteuer fällig. Foto dpa/Gateau

Wichtiges Urteil: Dauert die Renovierung zu lange, wird Erbschaftssteuer fällig

Die Möglichkeit besteht – sofern man die Vorschriften kennt und einhält: Kinder müssen keine Erbschaftssteuer zahlen, wenn sie nach dem Tod der Eltern schnell ins geerbte Familienheim einziehen. Zu lange sollten sie aber keinesfalls warten – auch wenn Wohnung oder Haus erst noch mehr oder weniger au

Mittwoch, 9. April 2025

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