Nicht alle Sturmschäden am Haus oder Garten werden von einer Versicherung bezahlt. So sind unter Umständen Gartenhäuschen nicht mitversichert. Oder es werden keine Schäden durch umgestürzte Bäume versichert, wenn der Baum teilweise noch verwurzelt ist und dann aus Sicherheitsgründen gefällt werden muss. Die gute Nachricht: „Wenn für solche Reparaturen oder Gartenarbeiten jemand beauftragt wird, können diese Kosten in der Einkommensteuererklärung zu einer Steuerermäßigung führen“, sagt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in Berlin. Für die Steuerermäßigung muss eine Rechnung vorliegen, die nicht bar bezahlt wird. Leistungen von Handwerkern oder Gärtnern können geltend gemacht werden, Materialkosten nicht.
Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent von maximal 6000 Euro. Rauhöft: „Voraussetzung ist, dass diese Kosten selbst getragen werden müssen und nicht von einer Versicherung erstattet werden.“