Fortbildung für Ausbilder

Personen, die Lkw-Fahrer nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz schulen, müssen ihre Kenntnisse regelmäßig aktualisieren. Das schreibt das Gesetz in seiner Änderung vom 13. Dezember 2016 vor. Schulungspersonal muss sich spätestens alle vier Jahre in geeigneten Kursen fortbilden. Die TÜV SÜ

Artikel 185 von 201
Mittwoch, 9. April 2025

30 Tage einmalig 0,99€

  • Testen Sie unser
  • ePaper einen Monat lang.
  • Jederzeit kündbar.
Jetzt testen

Sie interessieren sich für die gedruckte Zeitung?

Passende Angebote dazu finden Sie hier.

Abonnenten-Login Anmeldung für Abonnenten

ePaper-Zugang freischalten
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.