Rechtsprechung aktuell
Kolonnenspringen erhöht Haftungsrisiko
Kolonnenspringen ist grundsätzlich nicht verboten, aber wer sich nach und nach durch Überholmanöver in einer Autokolonne nach vorn arbeitet, ist trotzdem unter Umständen mitschuldig an einem Unfall und haftet für einen Teil des Schadens.
Teilhaftung auch
ohne Verschulden
Der Fall: Auf einer Lands