Rechtsprechung aktuell

Kolonnenspringen erhöht Haftungsrisiko

Kolonnenspringen ist grundsätzlich nicht verboten, aber wer sich nach und nach durch Überholmanöver in einer Autokolonne nach vorn arbeitet, ist trotzdem unter Umständen mitschuldig an einem Unfall und haftet für einen Teil des Schadens.

Teilhaftung auch

ohne Verschulden

Der Fall: Auf einer Lands

Mittwoch, 9. April 2025

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