Seit der Fahrschule ist bei vielen Autofahrern schon einige Zeit vergangen, in der die Erinnerungen an die erforderlichen Erste-Hilfe-Maßnahmen an einem Unfallort meist verblasst sind. Kommen diese Verkehrsteilnehmer an einen Unfallort und sollen ihre Aufgabe als Helfer erfüllen, sind sie vielfach überfordert. Das entbindet sie jedoch nicht von ihrer gesetzlichen Pflicht zur Hilfeleistung.
Andernfalls macht man sich der unterlassenen Hilfeleistung nach § 323c des Strafgesetzbuchs schuldig und damit strafbar. Dieser sogenannte Samariter-Paragraf stellt nämlich eindeutig fest: „Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“
Größter Fehler: Tatenlosigkeit
Auch die Befürchtung, für eventuelle Fehler bei der Erste-Hilfe-Leistung haftbar gemacht werden zu können, entbindet nicht von der Pflicht, zu helfen. Zumal Helfer am Unfallort grundsätzlich gegen alle denkbaren Schäden versichert sind. Das gilt auch für den Fall, dass ein Ersthelfer einem Verletzten schadet – es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
Vorgehen am Unfallort
Zunächst wird das eigene Fahrzeug mit einem Sicherheitsabstand zum Unfallort abgestellt – mit eingeschalteter Warnblinkanlage. Um sich nicht selbst in Gefahr zu bringen, legt der Helfer eine Warnweste an, bevor er den Unfallort absichert. Hierzu gehört, ein Warndreieck aufzustellen: auf Landstraßen in mindestens 100 Metern und auf Autobahnen in 200 Metern Entfernung zum Unfallort.
Die Polizei und gegebenenfalls die Rettungsdienste müssen informiert werden. Hier gilt die simple Devise: Je schneller, desto besser! Bis zum Eintreffen der Rettungskräfte obliegt es den Ersthelfern, sich um Verletzte zu kümmern. Ganz wichtig bei der Ersthilfe ist es, zu kontrollieren, ob der Verletzte bei Bewusstsein ist und ob er atmet. Darüber hinaus helfen jedem Verunglückten grundsätzlich beruhigende und tröstende Worte sowie das Bewusstsein, in der Unfall-Situation nicht alleingelassen zu sein. goslar institut