Nach dem Völkerrecht endet die Befugnis der Polizei zur Verfolgung mutmaßlicher Straftäter an den Staatsgrenzen. Im Zuge des Wegfalls der Grenzkontrollen in einigen EU-Staaten („Schengener Abkommen“) wurden sogenannte „Gemeinsame Zentren“ gebildet, die die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit zwischen Deutschland und seinen Nachbarn koordinieren. Solche Zentren gibt es im dänischen Padborg, im polnischen Slubice, im oberpfälzischen Schwandorf (Deutschland/Tschechien), in Kehl (Deutschland/Frankreich), in Luxemburg und im nordrhein-westfälischen Goch (Deutschland/Niederlande). Ein Verbindungsbüro Basel (Deutschland/Schweiz) ist im Aufbau. Um eine Strafverfolgung über Grenzen hinweg zu ermöglichen, wurde die sogenannte Nacheile eingeführt. Dabei haben die Beamten eines fremden Staates jedoch nur eingeschränkte Befugnisse. So dürfen sie Verdächtige nur festhalten. Eine Festnahme ist den örtlichen Polizeikräften vorbehalten. mm