Im Grundsatz gegen den Profifußball

von Redaktion

Die Bundesländer dürfen Clubs künftig an Polizeikosten bei Risikospielen beteiligen

Leipzig – Künftig können die Fußballvereine von den Bundesländern für die Kosten bei Hochrisiko-Spielen zur Kasse gebeten werden. Die Deutsche Fußball Liga erlitt am Freitag vor dem Bundesverwaltungsgericht eine schwere Niederlage. Im Streit um einen Gebührenbescheid der Hansestadt Bremen aus dem Jahr 2015 stellten die Richter in Leipzig fest: „Für den besonderen Polizeiaufwand aus Anlass einer kommerziellen Hochrisiko-Veranstaltung darf grundsätzlich eine Gebühr erhoben werden.“

Selbst wenn der konkrete Fall an das Oberverwaltungsgericht Bremen zurückverwiesen wurde, verließ die DFL-Delegation das Bundesverwaltungsgericht als Verlierer. „Es ist eine Entscheidung, die sicherlich anders ausgefallen ist, als wir uns gedacht haben. Das muss man so einräumen“, sagte Ligapräsident Reinhard Rauball, nachdem der 72-Jährige – selbst Jurist – die Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts intensiv gelesen hatte.

„Ich hoffe, dass die DFL erkennt, dass sie dieses Spiel verloren hat“, sagte Ulrich Mäurer. Die Stimmungslage des Bremer Innensenators entsprach schon eher dem glanzvollen Großen Saal, in dem die bedeutsame Entscheidung verkündet worden war. „Ich glaube, das Bundesverwaltungsgericht hat mit der heutigen Entscheidung Rechtsgeschichte geschrieben. Es ging um eine Grundsatzfrage, die lautete: Ist es zulässig, dass die Kosten der Polizeieinsätze teilweise der DFL in Rechnung gestellt werden? Und die Antwort heute war eindeutig: Ja, es ist zulässig“, sagte der SPD-Politiker.

Eine Entscheidung, die auch der Bund der Steuerzahler begrüßte. „Unserer Ansicht nach sind jetzt die Landesinnenminister in der Pflicht: Ich fordere die Innenministerkonferenz auf, dieses Thema mit großer Dringlichkeit zu behandeln, um eine bundesweit einheitliche Lösung zu schaffen“, sagte Präsident Reiner Holznagel in einer Pressemitteilung. Er schlug – und das entspricht auch der Vorstellung Mäurers – eine Fonds-Regelung vor. Diese war von der DFL in der sechsstündigen Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht am Dienstag aber abgelehnt worden.

Rauball fürchtet nun um die Chancengleichheit. „Einige Vereine werden in Anspruch genommen, andere nicht. Bei den Größenordnungen, die diese Bescheide beinhalten, macht sich das schon deutlich bemerkbar“, sagte er. Der Ligapräsident sprach von einem Flickenteppich. Wenn er die Urteilsbegründung analysiert hat, will er Kontakt zu den Vereinen aufnehmen.

Einige Bundesländer erklärten bereits vor der Entscheidung, keine Gebühren erheben zu wollen. Sachsens Innenminister Roland Wöller bekräftigte am Freitag, keine Rechnungen an die Vereine für Polizeieinsätze zu schicken.

Artikel 33 von 39