DDR-DOPING

Hilfe für Opfer

„Beim Bundesverwaltungsamt wird aus humanitären und sozialen Gründen ein Fonds in Höhe von 10,5 Millionen Euro eingerichtet, aus dem. . . finanzielle Hilfe an Dopingopfer der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gewährt wird“, so steht es im Zweiten Dopingopfer-Hilfe-Gesetz von 2016. Weiter:

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Mittwoch, 9. April 2025

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