Manchester/Frankfurt – Der Scheich hält still. Bislang zumindest hat der Eigentümer von Manchester City kein Wort zu den schwerwiegenden Betrugsvorwürfen verloren. Laut den Football-Leaks-Enthüllungen sollen im Auftrag Scheich Mansour Millionenbeträge verschoben und Sponsorenverträge frisiert worden sein. Sollte das stimmen, würden ihm und den Citizens Sanktionen drohen.
Laut den vom Nachrichtenmagazin „Spiegel“ und dem Recherchenetzwerk EIC geteilten Dokumenten hat der Scheich über Jahre verschleierte Zahlungen an seinen Club geleistet, was gegen die Richtlinien des Financial Fair Play (FFP) verstoßen würde. Abgewickelt worden sei der Betrug mit Sponsoren, die viel weniger bezahlt haben sollen als im Vertrag festgeschrieben. Die Differenz sei dann aus dem Privatvermögen des Scheichs geflossen.
Im Falle des Deals mit der Fluglinie Etihad habe diese lediglich sieben Millionen Euro überwiesen, die restlichen 52 Millionen habe die Abu Dhabi United Group (ADUG) bezahlt – jene Holding, über die Scheich Mansour der Club gehört. Dasselbe Spiel sei mit weiteren Partnern gelaufen.
Als Beweise sollen vermeintlich von Clubmitarbeitern geschriebene Mails dienen, in denen auch die Rede ist von „alternativen Quellen“, die von „Seiner Hoheit zur Verfügung“ gestellt worden seien. Zudem sollen Sponsorenverträge auf Zuruf zurückdatiert worden sein. Offiziell haben der Scheich und seine Partner laut dem „Kicker“ rund 1,46 Milliarden Euro in den Club gesteckt.
Die Europäische Fußball-Union (UEFA) teilte mit, „einzelne Fälle aufgrund von vertraulichen Verpflichtungen, die die UEFA respektieren muss, nicht kommentieren“ zu können. City hatte nach der ersten Welle der Anschuldigungen lediglich eine dünne Stellungnahme verschickt. Es sei „ein klarer Versuch, der Reputation des Clubs zu schaden“, hieß es, als es um vermeintliche „Geheimgespräche“ mit dem damaligen UEFA-Generalsekretär Gianni Infantino ging. Ziel damals: Eine geringe Strafe nach Verstößen gegen das FFP.
Im Jahr 2014 war City mit einer Geldstrafe in Höhe von 60 Millionen Euro belegt worden – und hatte damit den Ausschluss aus der Champions League verhindert. Laut FFP-Regularien darf ein Eigentümer Fehlbeträge nur bis zu einem sehr geringen Maße aus dem Privatvermögen ausgleichen. sid