Die Bundesliga und die Wiesn

Im Teufelsrad

von Redaktion

Seit acht Jahren hat der FC Bayern kein Bundesligaspiel mehr während des Oktoberfests verloren. Für die Konkurrenz stehen alle Zeichen auf eine weitere Saison im Teufelsrad. Die Schale ist vergeben, was lässt sich da noch Ernsthaftes über die oberste deutsche Spielklasse sagen? Man sollte alles sowieso mit Humor sehen. Welche Fahrgeschäfte der Wiesn passen zu welchem Club? Ein Überblick:

Die Münchner Rutsch’n steht freilich – nomen est omen – in München. Bei jedem, der sich mit dem FC Bayern anlegt, geht es ruckizucki bergab.

Das Chaos-Pendel schlägt meistens bei Schalke 04 aus. Der Revierclub schien gerade auf einem guten Weg, schon reiht er Pleite an Pleite. Tabellenletzter – und jüngstes Opfer der Münchner Rutsch’n.

Das Geisterschloss ist für Mario Götze reserviert. Der Dortmunder spukt nur noch durch die Schlagzeilen, aber nicht mehr auf dem Platz herum. Er ist ein Phantom geworden. Sehr, sehr gruselig.

Psychodelic geht es bei Leverkusen zu. Eigentlich ist das Team hochveranlagt, doch Heiko Herrlich löst erst so langsam eine rätselhafte Blockade.

Den Höllenblitz sucht man in dieser Liga außerhalb von München (dort gibt es Arjen Robben) vergeblich. Die Konkurrenz wartet noch auf den Geistesblitz, wie man Bayerns Dominanz brechen könnte.

Eurostar – nein, bei den blamablen internationalen Auftritten der letzten Jahre nicht in Sicht.

Beim Schichtl landen die Besucher auf dem Schafott – aktuell ist Stuttgarts Tayfun Korkut gefährdet, einen Kopf kürzer gemacht zu werden . . .

Der Silberturm steht in Leipzig. Der Emporkömmling hat finanziell unerhörte Möglichkeiten. Zu den Münchner Goldtöpfen ist es trotzdem noch weit.

Den Power Tower findet man in Berlin. Hertha ist Zweiter – doch am Freitag geht es auf die Münchner Rutsch’n. Der FC Bayern kommt zum Top-Spiel.

Die Krinoline würde eigentlich zum Hamburger SV passen – doch der Oldie hat sich ja aus der Ersten Liga verabschiedet. Mit Brummschädel aus dem Teufelsrad rausgefallen. Wie auf der echten Wiesn.

Artikel 39 von 44