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von Redaktion

Gündogan mit Rekord: 174 Pässe

Nationalspieler Ilkay Gündogan, 27, hat in der englischen Premier League am Wochenende für einen Rekord gesorgt. Der Mittelfeldspieler von Manchester City kam beim 1:0-Erfolg des Tabellenführers gegen Titelverteidiger FC Chelsea am Sonntag auf 174 Pässe. Zum Vergleich: Die gesamte Mannschaft von Stoke City wies am Samstag gegen Southampton (0:0) in der Statistik nur 162 Pässe auf. Gündogan erzielte den höchsten Wert im Mutterland des Fußballs seit Beginn der Aufzeichnungen in der Saison 2003/04. Die alte Bestmarke stand bei 168 Pässen, aufgestellt von seinem Teamkollegen Yaya Toure im Dezember 2011. Bestechend war auch die Erfolgsquote von Passmaschine Gündogan. 96 Prozent der Anspiele kamen beim Mitspieler an.

Borussia Dortmund verabschiedet während des Europa-League-Spiels am Donnerstag gegen den FC Salzburg seinen ehemaligen Profi Marc Bartra. Der Spanier war in der Winterpause zu Betis Sevilla in seine Heimat zurückgewechselt. „Gemeinsam haben wir viel erlebt und vieles durchgestanden, deshalb wird das am Donnerstag ganz sicher noch einmal ein sehr emotionaler Moment, auf den ich mich sehr freue“, sagte der 27-Jährige. Bartra war im Sommer 2016 vom FC Barcelona zum BVB gekommen. Für die Borussia bestritt er 51 Partien, darunter auch das Finale im DFB-Pokal 2017 gegen Eintracht Frankfurt (2:1). Dabei war er eine Viertelstunde vor Schluss eingewechselt worden und spielte mit einer Schiene an der rechten Hand, nachdem er beim Anschlag auf den BVB-Mannschaftsbus am 11. April durch einen Bombensplitter verletzt worden war.

Der frühere Schiedsrichter Markus Merk hat nach über einem Jahrzehnt einen Prozess gegen das Finanzamt verloren. Der Bundesfinanzhof in München hat den Fall nun endgültig entschieden, der 55-Jährige musste demnach seine Einnahmen als FIFA-und UEFA-Schiedsrichter von 2001 bis 2003 als Gewerbeeinkünfte versteuern – was der heutige Fernsehexperte beim Fußballsender Sky nicht wollte. Doch das Finanzamt darf demnach von Fußballschiedsrichtern Gewerbesteuer auch für Einsätze im Ausland verlangen, wie aus der Urteilsbegründung hervorgeht. Dagegen hatte Merk schon im vergangenen Jahrzehnt Klage eingereicht und in der ersten Gerichtsverhandlung vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt auch gewonnen. Doch das oberste deutsche Finanzgericht sieht das anders: Steuerrechtlich ist die Tätigkeit als Schiedsrichter für den Fußball-Weltverband FIFA und die Europäische Fußball-Union UEFA im Ausland demnach ein Gewerbebetrieb – weil Merk sich nach Meinung der Richter wirtschaftlich selbstständig betätigte und auch Gewinn erzielen wollte.

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