Bonn – Die deutschen Olympia-Starter werden bei den Winterspielen in Pyeongchang erstmals mehr Freiraum für Werbeaktivitäten haben. Wie das Bundeskartellamt gestern mitteilte, hält es die Werbebeschränkungen für Athleten und ihre Sponsoren bei Olympischen Spielen für zu groß.
„Nach unserer Einschätzung sind die Regeln von DOSB und IOC zu restriktiv“, erklärte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. „Die Werbebeschränkungen für Sportler und Unternehmen können einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung von DOSB und IOC darstellen.“ Es sei zu berücksichtigen, dass die Athleten als Leistungsträger „von den sehr hohen Werbeeinnahmen offizieller Olympia-Sponsoren nicht direkt profitieren“.
Die Behörde hatte aufgrund einer Beschwerde des Bundesverbandes der Sportartikelindustrie ein Verfahren gegen DOSB und IOC eingeleitet. Nach der Richtlinie des IOC zu Regel 40 § 3 darf kein Athlet gestatten, dass seine Person, sein Name, sein Bild oder seine Leistungen während der Spiele zu Werbezwecken genutzt werden darf.
„DOSB und IOC haben sich bereit erklärt, im Wege von Zusagen die bisherigen Beschränkungen für ausschließlich auf Deutschland ausgerichtete Werbemaßnahmen zu lockern“, hieß es. Zu den Lockerungen gehört, dass „generische Werbung sowie Gruß- oder Gratulationsbotschaften der Sponsoren an Athleten“ unter bestimmten Voraussetzungen zulässig ist. dpa