Kopfstoß ohne Vorwarnung

Zu viel Alkohol und Cannabis: Ein 20-jähriger Rosenheimer wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe verurteilt. An den Tatvorwurf könne er sich nicht mehr erinnern.  Foto dpa

Zu viel Alkohol und Cannabis: Ein 20-jähriger Rosenheimer wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe verurteilt. An den Tatvorwurf könne er sich nicht mehr erinnern. Foto dpa

Rosenheimer (20) rastet aus – Ein Jahr und sechs Monate Jugendstrafe

Von Christa Auer

Rosenheim – Das Jugendschöffengericht Rosenheim verurteilte einen 20-jährigen Rosenheimer wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Angriffs beziehungsweise Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.

Der Arm des Gesetzes schien auf den jungen Mann

Artikel 79 von 246
Mittwoch, 9. April 2025

30 Tage einmalig 0,99€

  • Testen Sie unser
  • ePaper einen Monat lang.
  • Jederzeit kündbar.
Jetzt testen

Sie interessieren sich für die gedruckte Zeitung?

Passende Angebote dazu finden Sie hier.

Abonnenten-Login Anmeldung für Abonnenten

Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.