Kopfstoß ohne Vorwarnung

Zu viel Alkohol und Cannabis: Ein 20-jähriger Rosenheimer wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe verurteilt. An den Tatvorwurf könne er sich nicht mehr erinnern. Foto dpa
Rosenheimer (20) rastet aus – Ein Jahr und sechs Monate Jugendstrafe
Rosenheim – Das Jugendschöffengericht Rosenheim verurteilte einen 20-jährigen Rosenheimer wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Angriffs beziehungsweise Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und sechs Monaten.
Der Arm des Gesetzes schien auf den jungen Mann