Rosenheim – Ein deutliches Alkoholproblem hat offensichtlich ein 19 Jahre alter Ukrainer, der jetzt in Rosenheim vor Gericht stand. Mehrfach schon war der junge Mann betrunken aufgefunden worden. Immer endete sein Rausch in einer Ausnüchterungszelle. Der letzte allerdings brachte ihn ins Krankenhaus – und dann vor den Kadi.
Klinikum statt
Ausnüchterungszelle
Nicht zum ersten Mal war der Auszubildende im März vergangenen Jahres bis zur Bewusstlosigkeit betrunken in einer Grünanlage aufgefunden worden. Es wäre auch dieses Mal nur bei einem Aufenthalt in der Ausnüchterungszelle geblieben, allerdings war der 19-Jährige so dermaßen weggetreten, dass er ins Romed-Klinikum Rosenheim eingeliefert werden musste. Außerdem fand sich in seiner Tasche auch eine Ecstasy Tablette. Damit war er zudem im Besitz von Drogen, was nicht erlaubt ist.
Bereits im Jahr 2018 war der nun Angeklagte zweimal wegen unerlaubten Drogenbesitzes zu einem Wochenendarrest verurteilt worden. Der Richter verbot ihm explizit, Drogen zu sich zu nehmen – leider ohne Erfolg. Bei einer Kontrolle per Drogenscreening im Mai 2019 hatte man festgestellt, dass er wieder Drogen konsumiert hatte.
Er selber sagte, dass er im März das Starkbierfest besucht habe. An den Konsum mehrer Mass Starkbier könne er sich erinnern. Dann aber fehle ihm jegliche Erinnerung. Weder wisse er, wie er zu der fast leeren Flasche Wodka gekommen war, noch könne er erklären, wie die Ecstasy-Tablette in seine Tasche gelangt sei. Darüber hinaus hatte er bereits im Oktober 2018 in einem Kaufhaus eine Flasche Absinth gestohlen. Auch dabei, so erklärte er, sei er betrunken gewesen. Er bemühe sich nun, den Alkohol zu meiden, weil ihm klar geworden sei, dass er sich bereits nach nur einem Bier nicht mehr unter Kontrolle habe.
Die Mutter, bei welcher der Angeklagte nach wie vor lebt, sagte dem Gericht schluchzend, dass sie nicht wisse, wie sie ihren Sohn zu vernünftigem Verhalten anleiten solle. Nüchtern sei er ein braver Junge, der nun auch eine vielversprechende Lehrstelle habe. Aber er brauche eine Steuerung, die sie selbst offensichtlich nicht leisten könne.
Die Staatsanwältin wollte dem jungen Mann nicht abnehmen, dass er nicht wisse, wie er zu der aufgefundenen Ecstasy-Tablette gekommen sei, zumal er früher bereits Kontakt zu verschiedenen Drogen gehabt habe. Sie beantragte einen vierwöchigen Dauerarrest für ihn, zusätzlich müsse er mehrfach Beratungsgespräche bei einer Drogenberatung absolvieren, um sein Alkohol- und Drogenproblem zu überwinden.
Der Angeklagte, der nicht anwaltlich vertreten wurde, erklärte sich zu einer Therapie bereit. Er bat darum, eine Strafe zu bekommen, die seine Lehrstelle nicht in Gefahr bringe.
Berufsleben soll nicht
in Gefahr geraten
Das Jugendgericht verurteilte ihn zu einem Wochenendarrest. Die Richterin begründete diese relativ milde Strafe damit, dass sie sein nun erfolgsversprechendes Berufsleben nicht in Gefahr bringen wolle. Außerdem muss der junge Mann 200 Euro Strafe bezahlen und mindestens zehn Beratungsgespräche bei einer Therapieeinrichtung besuchen, bis die Verantwortlichen dort der Meinung sind, dass er die Gespräche nicht mehr benötigt.