Barbesuch endet mit Gesichtsfraktur

von Redaktion

Amtsgericht verurteilt 30-jährigen Rosenheimer wegen vorsätzlicher Körperverletzung

Rosenheim – Das Amtsgericht Rosenheim hat einen 30-jährigen Rosenheimer wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Der Mann hatte in einer Bar einem anderen Rosenheimer (36) durch einen Faustschlag massive Verletzungen zugefügt.

Bei einer Auseinandersetzung in einer Rosenheimer Bar hatte der Angeklagte im März den Rosenheimer mit einem heftigen Fausthieb vom Barhocker geschlagen. Der Geschädigte erlitt eine Platzwunde am Hinterkopf, eine mehrfache Gesichtsfraktur, eine Verletzung der Nasenscheidewand und eine Absplitterung an einem Zahn.

Gegen einen Strafbefehl über 180 Tagessätze zu je 50 Euro hatte der Mann Einspruch eingelegt. Seiner Ansicht nach hatte er sich nur zur Wehr gesetzt. Er sei mit Freunden in der Bar gewesen, um dort den Junggesellenabschied eines Freundes zu feiern. „Die Musik war laut und alle hatten getrunken“, sagte der Angeklagte. Dann habe ihn der Geschädigte mit Aussagen wie „scheiß Rumänen“ und „Arschloch“ beschimpft. Dagegen habe er sich verbal zur Wehr gesetzt.

Freund feiert
Junggesellenabschied

Nach einem kurzen Wortgefecht habe sich das spätere Opfer aufgerichtet. „Ich habe gedacht, er will mich schlagen und darauf habe ich reagiert. Ich habe ihm einen Faustschlag verpasst, er ist umgefallen und ich bin rausgegangen“, schilderte der Angeklagte. Der Freund, der den Junggesellenabschied gefeiert hatte, bestätigte diese Angaben weitgehend, wenn auch mit einigen Erinnerungslücken gegenüber seiner Aussage bei der Polizei. Dafür machte er seine Alkoholisierung an diesem Abend und die laute Musik in der Bar verantwortlich. Er habe nicht alles verstanden, was gesprochen worden sei. Der Geschädigte habe an diesem Abend wiederholt provoziert und auch bei anderen Gelegenheiten Ausländer beschimpft. Deshalb habe er ihn gebeten, Ruhe zu geben und ihm wohl auch ein Bier ausgegeben. Den Schlag habe er nicht beobachtet. Er habe nur gesehen, dass der Geschädigte geblutet habe, sagte der Zeuge.

Anders sah es das Opfer selbst. Ein Freund habe Junggesellenabschied gefeiert und es sei zwischen ihm und dem Freund hin- und hergegangen, wer wem einen ausgebe. „Und irgendwann gingen die Lichter aus und ich lag da.“ An mehr könne er sich nicht mehr erinnern, „aber ich habe ihn sicher nicht beleidigt“. Als er wieder zu sich gekommen sei, habe er die Platzwunde bemerkt, die er sich beim Sturz auf den Sockel eines Automaten zugezogen habe. Er habe sich aufgerappelt und sei mit dem Taxi nach Hause gefahren. Seine Freundin habe ihn dann ins Krankenhaus gebracht, sagte der 36-Jährige, der als Nebenkläger auftrat.

Viel Alkohol und
viele Beleidigungen

Eine Angestellte der Bar bestätigte seine Aussagen weitgehend. Demnach sei es ein lustiger und trinkfreudiger Abend gewesen. Der Geschädigte sei an die Bar gekommen und habe allen einen Schnaps ausgeben wollen. Der Angeklagte habe das nicht gewollt und „ein bisschen aggressiv abgelehnt“. Nach einem kurzen Wortgeplänkel sei wie aus dem Nichts der Schlag gekommen. Beleidigungen vom Geschädigten in Richtung des Angeklagten habe sie nicht gehört, sagte die Bedienung.

Verteidiger David Schietinger bezweifelte das, weil der Rosenheimer 48 Eintragungen wegen ähnlicher Delikte aufweise. Das lasse doch Rückschlüsse auf dessen Glaubwürdigkeit zu. Nebenklägervertreterin Susanne Schomandl fand dagegen, dass das für das aktuelle Verfahren nicht relevant sei. In einem Rechtsgespräch wurde schließlich die Beweislage erörtert und eine Verständigung erzielt. Auf Anregung des Gerichts wurde ein Täter-Opfer-Ausgleich geschlossen, der dem Geschädigten 3000 Euro Schmerzensgeld zusichert.

Zudem beschränkte der Angeklagte seinen Einspruch auf die Rechtsfolgen und räumte damit den Straftatbestand ein. Anklagevertretung, Verteidiger und auch Richterin Bärbel Höflinger wollten eine Provokation durch den Geschädigten nicht ausschließen. Die Zeugenaussagen wurden als widersprüchlich gewertet. Der Angeklagte sei, wie alle übrigen Beteiligten, erheblich alkoholisiert gewesen, er sei geständig, zur Schadenswiedergutmachung bereit und habe keine Vorstrafen. Gegen ihn sprächen die gravierenden Verletzungen, die er dem Opfer zugefügt habe. Richterin Bärbel Höflinger sah 90 Tagessätze zu je 35 Euro als tat- und schuldangemessen. Es habe letztlich nur einen Schlag gegeben, die Folgen seien wenig unglücklich, hieß es in der Urteilsbegründung.

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