Haftstrafen für Schläger

von Redaktion

Jugendschöffengericht verurteilt drei Männer wegen Körperverletzung

Rosenheim – Das Jugendschöffengericht verurteilte jetzt drei Rumänen im Alter von 39, 38 und 18 Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung und den 38-Jährigen zusätzlich wegen Diebstahls in drei Fällen zu Haftstrafen von zehn be-ziehungsweise zwölf Monaten.

Varierende Angaben zum Tathergang

Eine Menge Aggressionspotenzial lag beim Aufeinandertreffen der drei Rumänen mit einem 26-jährigen Rosenheimer im November 2018 in einem Rosenheimer Schnellrestaurant in der Luft. Obwohl der Geschädigte, der vorgeführt werden musste, weil er den Gerichtstermin verschlafen hatte, in seiner variierender Darstellung des Tatgeschehens aus Sicht der Verteidiger nicht alle Zweifel ausräumen konnte, rangen sich die Angeklagten, die seit November in Untersuchungshaft sitzen, schließlich zu einem Geständnis durch. Damit war der Anklagevorwurf weitgehend bestätigt.

Vorangegangen war die Inaugenscheinnahme eines Videos vom Tatgeschehen und ein Rechtsgespräch, bei dem den Männern – allesamt ohne festen Wohnsitz – im Falle einer umfassenden Einlassung Haftstrafen von zehn bis 16 Monaten in Aussicht gestellt wurde. Demnach kam es zwischen dem 18-Jährigen und dem Rosenheimer in dem Restaurant zu einer verbalen Auseinandersetzung in gleich mehreren Landessprachen.

Im Verlauf soll der 18-Jährige den Rosenheimer fortwährend mit Schimpfwörtern provoziert und ihm den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt haben. Dessen Begleiter sollen sich anschließend auch eingemischt und ihn ebenfalls beleidigt haben.

Vor dem Lokal sollen die Angeklagten den Rosenheimer nach dem Verlassen des Lokals dann eingekreist haben. Der 18-jährige soll ihm dann mit der Faust gegen die Schläfe geschlagen haben. Als er sich gewehrt habe, hätten die Angeklagten gemeinschaftlich auf ihn eingeschlagen, sagte der Rosenheimer, der bei dem Vorfall mehrere Quetschungen erlitt.

Die Angeklagten hatten dagegen zuerst behauptet, dass sie von dem Rosenheimer provoziert worden seien und die Aggression vom Geschädigten ausgegangen sei. Er habe eine Freundin der Männer „Schlampe“ genannt und dann versucht mit einem Schlüsselbund zuzuschlagen.

In diesem Zusammenhang räumte der 18-Jährige zwei Faustschläge gegen die Brust des Rosenheimers ein. Mehr sei da aber nicht gewesen. Der 39-Jährige wollte am Tatgeschehen überhaupt nicht beteiligt gewesen sein. Auf der Videoaufzeichnung war er aber, wenn auch nur kurz, im Bild. Trotz Geständnis beteuerte er bis zum Schluss, unschuldig zu sein.

Schlussendlich präsentierten die Angeklagten dem Jugendschöffengericht, vor dem verhandelt wurde, weil einer der Täter Heranwachsender war, drei Geschichten, die auch nicht übereinstimmten. Den Tatvorwurf, in zwei Rosenheimer Kaufhäusern insgesamt drei Parfümtester im Wert von knapp 400 Euro gestohlen zu haben, räumte der 38-jährige Angeklagte dagegen ein. „Ich wollte gut riechen.“

Die Anklagevertretung sah den Tatnachweis letztlich erbracht und forderte für den 18-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung eine Jugendstrafe von 16 Monaten. Reifeverzögerungen seien nicht auszuschließen und schädliche Neigungen durchaus vorhanden. Eine Strafaussetzung zur Bewährung komme ebenso wie bei den beiden Mitangeklagten nicht in Frage.

Ebenfalls wegen gefährlicher Körperverletzung wurde für den 39-Jährigen eine 14-monatige und für den 38-Jährigen, der zusätzlich noch wegen Diebstahls verurteilt wurde eine 16-monatige Haftstrafe gefordert.

Die Verteidiger Gabriele Sachse, Walter Holderle und Hans Sachse betonten, dass der Geschädigte selbst einen erheblichen Tatbeitrag geleistet habe und ihre Mandanten mit ihrem Geständnis eine aufwendige Beweisaufnahme erspart hätten. Sie plädierten für ein Strafmaß im unteren Bereich des Deals.

Eher harmlose

Verletzungen

Das Jugendschöffengericht schloss sich diesem Strafmaß an. Auch wenn die Angeklagten ruhig ein wenig mehr Schuldeinsicht an den Tag hätten legen können, habe es aufgrund ihrer Geständnisse und nicht allzu gravierenden Verletzungen des Geschädigten ein mildes Urteil gegeben, sagte Richterin Verena Köstner.

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