Im Winter doppelt kassiert

von Redaktion

Amtsgericht Rosenheim verurteilt Verputzer (52) zu einer Bewährungsstrafe

Rosenheim – Der Betrug eines Mannes, der als Verputzer bei einer Rosenheimer Spezialfirma angestellt ist, flog erst auf, als sein Arbeitgeber wegen betrügerischer Scheinrechnungen in das Visier der Rosenheimer Zollbehörde geraten war. Bei den Untersuchungen der Firmenunterlagen stellte sich heraus, dass nicht nur die vom Angeklagten angegebenen Arbeitszeiten nicht mit den Lohnabrechnungen übereinstimmten.

Fälschlicherweise als arbeitslos gemeldet

Darüber hinaus – und deshalb stand der 52-jährige Kosovare nun vor Gericht – wurde damit belegt, dass der Mann sich in den Wintermonaten von 2011 bis 2015 arbeitslos gemeldet hatte. Insgesamt bezog er damit über 13000 Euro Arbeitslosengeld. Trotzdem war er in dieser Zeit wegen der milden Winter und der guten Konjunktur bei seinem Arbeitgeber tätig.

Nachgewiesen und entdeckt wurde der Betrugsfall letztlich, weil die Firma nicht nur die offiziellen Abrechnungen aufbewahrt hatte. Auch die handschriftlichen Angaben über die wirklich geleisteten Arbeitsstunden des Angeklagten fielen den Zollbeamten in die Hände. Auch gegen den Arbeitgeber des Angeklagten läuft daher ein Ermittlungsverfahren.

Der Angeklagte war umfänglich geständig und erklärte sich auch bereit, das zu Unrecht erhaltene Arbeitslosengeld zurück zu bezahlen. Die Staatsanwältin verwies in ihrem Schlussvortrag allerdings darauf, dass es sich hier um eine zusätzliche Einnahmequelle über fünf Jahre hinweg gehandelt habe, diese Straftat ihrer Meinung nach daher als „gewerbsmäßig“ anzusehen sei. Sie beantragte eine Haftstrafe von 20 Monaten. Diese könnte jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden, weil dies die erste Straftat des Angeklagten sei.

Der Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Kenan Ertunc, stellte eine Gewerbsmäßigkeit in Abrede. Sein Mandant habe gewissermaßen gewohnheitsmäßig die Arbeitslosigkeit im Winter gemeldet, ohne eine gewerbsmäßige Betrugsabsicht gehabt zu haben. Weil er darüber hinaus umfassend geständig und ohne jede Vorstrafe sei, könne es mit einer Strafe von zehn Monaten – ausgesetzt zur Bewährung – sein Bewenden haben.

Das Amtsgericht unter dem Vorsitz von Richterin Bärbel Höflinger befand, dass es sich wegen der Höhe und der Dauer dieser unberechtigten Einnahmen sehr wohl um ein gewerbsmäßiges Vergehen handle. Andererseits habe das Geständnis über die Taten, die zum Teil nahe an der Verjährungsgrenze lagen, doch einen hohen Wert.

Sie verringerte deshalb die von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafe und verhängte eine Strafe von 17 Monaten, die sie zur Bewährung aussetzte. Als Bewährungsauflage verpflichtete sie den Kosovaren, monatlich mindestens 100 Euro an das Arbeitsamt zurückzubezahlen.

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