Gekündigter darf wieder arbeiten

von Redaktion

Hotel„St. Georg“:Gericht urteilt mit einstwilliger Verfügung – Management wehrtsich

Bad Aibling – Schneller als gedacht hat das Rosenheimer Arbeitsgericht entschieden: Der fristlos gekündigte Mitarbeiter des Aiblinger Hotels „St. Georg“ darf seine Arbeit als Chef de Partie wieder aufnehmen. Festgelegt per einstweiliger Verfügung, umsetzbar sofort. Ursprünglich war, nach der Verhandlung am Mittwoch, das Urteil erst für den kommenden Montag erwartet worden (wir berichteten).

Schon am späten Vormittag hatte sich der Entlassene gestern aufgemacht, um zurückzukehren in das Hotel, dessen Management ihn am 27. November mit sofortiger Wirkung vor die Tür gesetzt hatte. Seine Chefs hatten ihm insbesondere Arbeitszeitbetrug vorgeworfen. Einen Vorfwurf, den der gelernte Koch nicht hinnehmen wollte. Er habe sich keines Vergehens schuldig gemacht, hatte er vor Richter Dr. Robert Lubitz ausgesagt. Vielmehr werde eine schmutzige Kampagne gegen ihn gefahren, weil das Hotel ihn loshaben wolle. Geschäftsführer Hans Reif und anderen Vorgesetzten sei es ein Dorn im Auge, dass er sich für die Gründung eines Betriebsrates einsetze und sich auch selbst zur Wahl stelle, hatte er argumentiert. Und hatte gleichzeitig klar gemacht: Die angebotene Abfindung in Höhe von 20000 Euro wird er nicht annehmen. Er will zurück ins Hotel, arbeiten und für die Wahl zum Betriebsrat kandidieren.

Ein Wunsch, den ihm Richter Lubitz mit der einstweiligen Verfügung zunächst einmal erfüllt hat. Allein: Das Hotel-Management lehnt jede weitere Zusammenarbeit mit dem Chef de Partie ab. Gestern sei ihm die Tür gewiesen worden. Er habe nicht an seinen Arbeitsplatz zurückkehren können, sagt er. Ein Vorgehen, das Vertreter der Gewerkschaft Nahrung, Genussmittel und Gaststätten (NGG) bestätigen. Sie hatten den Mann begleitet. Nach eigener Aussage erlebt, wie ihm der Zugang zum Haus verweigert worden sei. Angesichts der vorliegenden richterlichen Entscheidung eine überraschende Reaktion. In einer schriftlichen Stellungnahme teilt Geschäftsführer Reif mit, das Urteil werde „mit Berufung angegriffen, die vorhandene Angelegenheit ist für uns noch nicht entschieden“. Es gebe „mehrere Gründe“, warum der Arbeitnehmer nicht weiter beschäftigt werde. Die NGG habe „im Hotel ein bemerkenswertes Spektakel veranstaltet“, sie verhalte sich „weiterhin uns gegenüber geschäftsschädigend“. Schon im Gerichtssaal hatte Reif keinen Zweifel daran gelassen, dass für ihn eine neuerliche Zusammenarbeit mit dem Chef de Partie nicht in Frage kommt. Es sieht ganz so aus, als würde das Hotel von dieser Absicht auch in den kommenden Tagen nicht abrücken. Dem fristlos Gekündigten bleibt nur, abzuwarten. Die Betriebsratswahl findet am kommenden Donnerstag statt. Vermutlich ohne ihn. Dabei hatte er stets betont, nicht aufgeben zu wollen, um auch für seine Kollegen kämpfen zu können.

Die Entscheidung darüber, ob die fristlose Kündigung gegen ihn rechtens ist oder nicht, fällt am 28. Februar im Rahmen einer Kammerverhandlung.

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