Gekündigter darf wieder arbeiten

Hotel„St. Georg“:Gericht urteilt mit einstwilliger Verfügung – Management wehrtsich

Von Ilsabe Weinfurtner

Bad Aibling – Schneller als gedacht hat das Rosenheimer Arbeitsgericht entschieden: Der fristlos gekündigte Mitarbeiter des Aiblinger Hotels „St. Georg“ darf seine Arbeit als Chef de Partie wieder aufnehmen. Festgelegt per einstweiliger Verfügung, umsetzbar sofort. Ursprünglich war, nach der Verhand

Mittwoch, 9. April 2025

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