Gekündigter darf wieder arbeiten
Hotel„St. Georg“:Gericht urteilt mit einstwilliger Verfügung – Management wehrtsich
Bad Aibling – Schneller als gedacht hat das Rosenheimer Arbeitsgericht entschieden: Der fristlos gekündigte Mitarbeiter des Aiblinger Hotels „St. Georg“ darf seine Arbeit als Chef de Partie wieder aufnehmen. Festgelegt per einstweiliger Verfügung, umsetzbar sofort. Ursprünglich war, nach der Verhand