Mit einer handfesten Schlägerei endete ein Abend, dessen Folgen jetzt vor Gericht thematisiert wurden.Foto DPA
Eigentlich hatten die sieben Mitglieder aus einer Whatsapp-Gruppe aus dem Landkreis nur gemeinsam feiern wollen. Der vergnügliche Abend endete dann aber in einer handfesten Schlägerei – und schließlich vor dem Amtsgericht in Rosenheim.
Täter und Opfer zugleich
Rosenheim/Kolbermoor – Am 12. August 2017 fahren die sieben zunächst mit einem Kleinbus nach München in einen Club. Weil aber die Reservierung nicht geklappt hat, steigen sie wieder ins Auto, machen sich auf den Weg zu einer Shisha-Bar in Kolbermoor. Von dort fahren sie weiter nach Rosenheim. Gegen fünf Uhr morgens sind die Zechkumpanen nur noch zu viert. Sie haben so viel getrunken, dass sie beschließen, ein Taxi zu nehmen, das der Nüchternste von ihnen suchen und zum Lokal am Ludwigsplatz beordern soll. Das Unglück nimmt seinen Lauf.
Wie einer der Freunde, ein 26-jähriger Türke aus Kolbermoor, später vor Gericht aussagt, seien er und seiner Freunde auf dem Weg aus dem Lokal zum Taxi mehrfach von einem Mann angepöbelt und provoziert worden. Der Pole (37) habe ihm selbst plötzlich und unvermittelt einen Kopfstoß verpasst. So stark, dass sein Nasenbein gebrochen und das Blut aus der Nase geschossen sei.
Der Kolbermoorer gab an, sich gewehrt und selbst zugeschlagen zu haben, allerdings nur, um sich zu verteidigen und zu schützen. Dem 26-Jährigen wird dabei insbesondere vorgeworfen, den schon am Boden liegenden Polen mit dem Fuß an den Kopf getreten zu haben.
Mehrere Filmrisse
in dieser Nacht
Eine Videokamera hatte den Hergang aufgezeichnet. Der Kolbermoorer sagte vor Gericht, er habe aus dieser Nacht „mehrere Filmrisse". „Dass ich gegen den am Boden liegenden Aggressor mit dem Fuß getreten habe, weiß ich auch nicht mehr. Aber das Video lügt nicht, ich werde das wohl getan haben und das tut mir heute sehr leid.“
Der Cousin des 26-Jährigen, ein 27-jähriger türkischer Lagerist, der ebenfalls an dem abendlichen Ausflug teilgenommen hatte, sagte aus, seinem Verwandten zu Hilfe geeilt zu sein. Auch er habe auf den Polen eingeschlagen. „Wir alle waren mehr oder weniger betrunken. An das, was damals wirklich geschehen ist, habe hatte ich keine echte Erinnerung. Erst als ich das Video der Überwachungskamera gesehen habe, konnte ich den Ablauf realisieren. Es wäre fraglos richtiger gewesen, wir wären damals in das Taxi gestiegen und weggefahren. Aber wir waren eben betrunken, wurden belästigt, provoziert und gar geschlagen. Da haben wir eben falsch gehandelt. Das tut uns leid und muss natürlich bestraft werden", sagte der 26-Jährige.
Beide Männer standen zum ersten Mal vor Gericht. Dass sie sich bisher in ihrem Leben nichts zu Schulden kommen haben lassen, legte die Vorsitzende Richterin Dr. Cornelia Doliwa zu ihren Gunsten aus. Sie verurteilte den 27-jährigen Lageristen zu seiner Geldstrafe in Höhe von 4800 Euro. Sein ein Jahr jüngerer Cousin erhielt eine elfmonatige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt ist. Das härtere Urteil begründete die Richterin mit den Fußtritten, mit denen der 26--Jährige sein Opfer traktiert hatte.
Videoaufnahmen
als Beleg
Dass das Opfer, der 37-jährige Pole, zugleich auch Täter war, daran ließ das Gericht keinen Zweifel. Wegen des Kopfstoßes gegen den Mann aus Kolbermoor wurde er wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Erschwerend kommt hinzu, dass er kein unbescholtenes Blatt ist. Er ist zweimal einschlägig vorbestraft und befand sich zum Zeitpunkt des Vorfalls unter offener Bewährung.
Von seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Harald Baumgärtl, beraten, verweigerte er die Aussage.
Doch Zeugen bestätigten in der Verhandlung vor Gericht, dass er ohne ersichtlichen Grund immer wieder aggressiv auf die Männer losgegangen sei. Belegt wurden die Aussagen der Zeugen auch dank der Video-Aufzeichnungen. Und auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft anerkannte durchaus, dass der Pole der eigentliche Aggressor gewesen sei. Allerdings sei das Verhalten der beiden Angeklagten weit über das hinaus gegangen, was als Notwehr hingenommen werden könne.
Nach Abwägung aller Einwände der jeweiligen Verteidiger und des Staatsanwalts fiel das Urteil vor dem Amtsgericht in Rosenheim. Allerdings nur für die Cousins. Die Verhandlung für den Mann aus Polen findet zu einem späteren Zeitpunkt statt (Bericht folgt).