Bebauungsplanentwurf liegt erneut aus

von Redaktion

Thema: Interkommunales Gewerbegebiet „Am Oberfeld-Süd/Hochstraß“ Nr. 170

Rosenheim – Der Planentwurf zum Bebauungsplan Nr. 170 „Interkommunales Gewerbegebiet Am Oberfeld-Süd /Hochstraß“, der bereits vom 19. Februar bis zum 23. März öffentlich zur Einsichtnahme auslag, wurde geändert. Die Änderungen umfassen dabei Teile der planzeichnerischen Darstellungen, der textlichen Festsetzungen sowie der Begründung und des Umweltberichts.

Das Plangebiet liegt am südlichen Stadtrand von Rosenheim und grenzt im Norden an das bestehende Gewerbegebiet „Am Oberfeld“ an der B 15.

Der geänderte Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht, die Fachgutachten sowie die vorliegenden wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit von Montag, 17. September bis einschließlich Freitag, 2. Oktober im Flur des Stadtplanungsamtes Rosenheim im Rathaus, Königstraße 24, Ostflügel, 3. Stock, öffentlich aus. Er kann während der Dienststunden (Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr und Montag bis Mittwoch 14 bis 16 Uhr, Donnerstag 14 bis 17 Uhr) sowie nach Vereinbarung eingesehen werden. In dieser Zeit können zu den geänderten beziehungsweise ergänzten Planteilen Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.

Die erneute öffentliche Auslegung wurde ortsüblich bekanntgemacht im Amtsblatt der Stadt Rosenheim vom 7. September. Seitens der Gemeinde Raubling wird sie gesondert durchgeführt. Auf das Amtsblatt der Gemeinde wird verwiesen. Die entsprechenden Unterlagen können während der Auslegungsfrist auch im Internet auf der Homepage der Stadt Rosenheim aufgerufen werden. re

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